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Rürup-Rente

Die Rürup Rente

Unser Rentensystem ist sicher - so sagte es einst ein Politiker, der schon im Ruhestand ist. Leider hatte er nur bedingt Recht mit dieser Aussage. Die Rente, die jeder einzelne sein Arbeitsleben lang einzahlt, wurde und wird immer mehr beschnitten und dient lediglich noch als Grundversorgung. Um auch im Alter auf nichts verzichten zu müssen, hat der Gesetzgeber private Versorgungsmöglichkeiten ins Leben gerufen, die es dem einzelnen ermöglichen soll, privat für den Altersruhestand vorzusorgen.

Eine Möglichkeit der Vorsorge ist die sogenannte Rürup - Rente. Diese Art der Altersvorsorge eignet sich hervorragend für Selbstständige und Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Die Rürup - Rente, die auch Basisrente genannt wird, wirkt sich steuerlich mindernd auf das Einkommen des Einzahlers aus. Ledige können maximal 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Davon können im Jahr 2007 64 % de Beiträge für die Rürup - Rente steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt von Jahr zu Jahr um 2 %. Ab dem Jahr 2025 können dann 100 % der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerrückzahlungen erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.

Weitere Vorteile der Rürup - Rente sprechen für sich. So ist der Vertrag Hartz - IV - sicher, das heist, der Vertrag kann nicht bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz verwertet werden.

Die Altersrente wird lebenslang an den Versicherten ausgezahlt.

Ebenso ist es möglich, zu den Beiträgen, die monatlich in den Vertrag fließen, weitere Zahlungen als Einmalzahlung sowie steueroptimierte Zahlungen zu leisten.

Die Rürup - Rente kann auch vererbt werden. Aus gesetzlichen Gründen darf die Todesfall Leistung aber nur auf Rentenbasis erfolgen. Die Vererbung kann an hinterbliebene Ehepartner oder an die Kinder gehen, solange für die Kinder Kindergeld bezogen wird.

Da die Beiträge der Rürup - Versicherung während der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können, unterliegen sie während der Rentenzahlung der Steuerpflicht. Dieser Anteil ist jedoch abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Er wird aus der Anfangsrente ermittelt und bleibt über die Rentenzahldauer unverändert.

Um für jeden die passende Absicherung zu finden ist es sinnvoll die unterschiedlichen Versicherungsgesellschafften zu vergleichen. Dafür möchte ich hier einige wichtige auflisten.













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